Hausordnung der Abteilung Billard des SV Motor Babelsberg e.V.
A Allgemeines
- Der Verein übernimmt keine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Geld oder
sonstiger Wertgegenstände. - Sachbeschädigungen in den Vereinsräumlichkeiten werden auf Kosten derer erhoben, welche
sie bewirkt oder verursacht haben. - Änderungen der im Vertrag getätigten Angaben sind dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen.
- Alle wichtigen Vereinsinformationen erfolgen über den Vorstand an jedes Mitglied per Mail oder
WhatsApp (Info-Kanal). - Wird es dem Verein aus Gründen, welche er nicht zu vertreten hat (Bsp. höhere Gewalt),
unmöglich Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz
bzw. Ersatzstunden. - Für die Vereinsräumlichkeiten gibt es mehrere Schlüssel, welche es ermöglichen, auch
außerhalb der Trainingszeiten die Räumlichkeiten zu nutzen. Über die Schlüsselvergabe
entscheidet der Vorstand. - Jedes Mitglied hat seine Anwesenheit mit Datum, Anwesenheitsdauer, Namen im ausgelegten
Nachweisheft einzutragen.
B Anmeldung
- Bei Anmeldung entscheidet der Vorstand über die Aufnahme des Bewerbers. Ablehnungen
müssen hierbei nicht begründet werden. - Es besteht vom 1. Tag der Anmeldung bis nach Ablauf von 6 Monaten eine Probezeit, welche
unter besonderen Umständen (z.B. längere Abwesenheit) verlängert werden kann. Zum Ende
dieser erfolgt ein Gespräch zwischen Mitglied und Vorstandsvertreter. Innerhalb der Probezeit
kann die Mitgliedschaft von beiden Vertragspartnern (Mitglied oder Verein) ohne Angabe von
Gründen fristlos schriftlich beim Vorsitzenden gekündigt werden.
C Mitgliedsbeitrag
- Der monatliche Mitgliedsbeitrag + jährlicher Beitrag an Fachverbände wird vierteljährlich jeweils
zum Quartalsbeginn per Lastschriftverfahren eingezogen. - Bei Kündigung innerhalb der Probezeit ist der Beitrag komplett für den laufenden Monat zu
zahlen. Eventuell zu viel gezahlter Beitrag wird durch den Verein zurückerstattet. - Versäumte Trainingsstunden können nicht nachgeholt werden. Gesetzliche Feiertage sowie
Schulferien gehen zu Lasten des Mitglieds und entbinden nicht von der Beitragszahlung. - Wer grob gegen die Regeln des Anstands oder die Hausordnung verstößt, erhält Hausverbot,
wobei der Mitgliedsbeitrag weiter entrichtet werden muss.
D Benutzung des Billardsportraums
- Das Mitglied ist berechtigt, den Billardraum innerhalb der für ihn zutreffenden Trainingszeiten zu
nutzen. Außerhalb dieser Zeiten kann die Räumlichkeit jederzeit (normale Tageszeit) durch
jedes Mitglied genutzt werden, soweit nicht andere Trainings-, Wettkampf- oder sonstige
Veranstaltungen stattfinden. Für Schlüsselträger ist außerhalb der Trainingszeiten eine
individuelle Nutzung zu jeder Zeit (normale Tageszeit) möglich (hierbei gehen immer
Teilnehmer an Trainingseinheiten vor). Für alle anderen volljährigen Mitglieder besteht
grundsätzlich die Möglichkeit, die Billardräumlichkeit zu normalen Tageszeiten durch den
Hallenwart des Hauptvereins öffnen und wieder schließen zu lassen bzw. dieses mit
Schlüsselträgern zu organisieren.
E Verhaltensregeln in den Räumlichkeiten
- Jedes Mitglied hat sich nach allgemein üblichen Anstandsregeln im Verein zu bewegen.
- In den Vereinsräumlichkeiten hat sich jedes Mitglied so zu verhalten, dass kein anderer mehr
als nach den Umständen möglich belästigt oder beeinträchtigt wird. - Außerdem gelten folgende Verhaltensregeln:
– pfleglicher Umgang mit den Vereinsmaterial
– keine Queues an Jalousien oder Queueschrank abstellen
– kein Verzehr von Speisen und Getränke am Billardtisch
– Hände waschen
– keine Lebensmittel oder Sonstiges (z.B. Kreide) auf dem Queueschrank ablegen - Jeder achtet täglich auf Ordnung und Sauberkeit im Verein. Hierzu zählen Billardtische
inklusive Tücher, Taschen und Kugeln säubern. Weiterhin auch säubern der Küche/Lager
sowie der Sitzmöbel mit dazugehörigen Tischen und des Fußbodens.
F Arbeitsstunden im Verein
- Jedes volljährige Mitglied ist zur Leistung von derzeit min.12 Arbeitsstunden im Jahr
(Kalenderjahr) zur Aufrechterhaltung und Verbesserung des Vereinslebens verpflichtet. Bei
Nichterfüllung sind zu Beginn des Folgejahres pro nicht geleistete Arbeitsstunde ein Betrag von
derzeit 10,- € an die Abteilung zu zahlen. Über die Verwendung dieser Gelder wird in einer
Mitgliederversammlung entschieden. Schlüsselträger müssen in diesem Falle ihren
Vereinsschlüssel abgeben bzw. Nichtschlüsselträger erhalten keinen. Auch minderjährige
Mitglieder sind angehalten sich an den Vereinstätigkeiten zu beteiligen.
Bsp. für Arbeiten:
– Funktionärstätigkeit (Vorstand usw.)
– Durchführung von Tresendienst bei Wettkämpfen
– Zubereitung von Speisen für Wettkämpfe und Veranstaltungen
– Geplante Putzaktionen im Verein
– Teilnahme an der Planung/Durchführung von Veranstaltungen des Vereins (außer
normaler Ligaspielbetrieb)
– Ausarbeiten bzw. Pflegen von medienwirksamen Veröffentlichungen des Vereins (Bsp.
Homepage, Social Media)
G Wettkampfspielbetrieb
- Jede Mannschaft hat einen Spielführer (Kapitän) zu benennen, ggf. wird dieser durch den
Vorstand festgelegt. Der Kapitän ist der Ansprechpartner für alle Belange des
Ligaspielbetriebes seiner Mannschaft. Wichtige Belange bezüglich des
Mannschaftsspielbetriebs leitet er zur Kenntnisnahme bzw. Entscheidung an den Vorstand
weiter. - Bei Heimspieltagen haben die betreffenden Mannschaften für einen reibungslosen Spielbetrieb
zu sorgen. Hierzu zählen die Vorbereitung des Vereinsheims zum Spielbetrieb, wobei folgende
Arbeiten durchzuführen sind (Aufzählung ist nicht abschließend):
– Billardtische säubern (absaugen des Tuches und abwischen von Bande und Taschen)
– Putzen der Kugeln
– Saugen des Fußbodens
– sonstige Säuberungs- oder Aufräumarbeiten
Nach dem Spielbetrieb haben die betreffenden Mannschaften wiederum das genutzte Material
ordnungsgemäß zu säubern und das Vereinsheim in einem gesäuberten und aufgeräumten
Zustand zu verlassen. Zum Spielbetrieb ist ein Imbiss bereitzustellen, wobei gegebenenfalls
aus kostentechnischen Gründen eine Absprache mit dem Verantwortlichen des Vorstandes
(Kassenwart) notwendig sein könnte. Die Abrechnung des Imbisses hat ordnungsgemäß und für
den Kassenwart nachvollziehbar (Dokumentation auf der entsprechenden Imbissliste) zu erfolgen.
H Schlussbestimmung
Eine Zuwiderhandlung gegen diese Hausordnung führt zu Sanktionen durch den Vorstand sowie in
gravierenden Fällen zur Kündigung der Mitgliedschaft.